Vertragliche Rahmenbedingungen zur Tagespflege in meiner Familie

Alter der Kinder

Betreut werden Kinder aller Altersstufen von 6 Monaten bis hin zum Jugendalter.

Betreuungszeiten

Ich betreue Kinder von Montag bis Freitag. Bei den Zeiten bin ich relativ flexibel und richte mich, wenn möglich nach den Bedürfnissen der Eltern.

Übernachtungen und Überstunden

Übernachtungen und Überstunden sind möglich (Übernachtungspreise nach Absprache). Die Überstunden werden erst einmal nicht extra bezahlt, sondern kommen auf mein Stundenkonto. (Siehe dazu Bezahlung und Urlaubsregelung)

Wochenende und Feiertagsbetreuung

Eine Wochenend- und Feiertagsbetreuung ist in der Regel nicht möglich. Eine mögliche Alternative bietet der Babysitterservice.

Fahrten mit dem Auto

Ich bin mehrmals am Tag mit dem Auto unterwegs. Das sind Fahrten zum Kindergarten, zur Schule, zur Spielgruppe, zu Freizeitaktivitäten u. ä. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ich Ihr Kind mitnehmen darf. (Für mich ist es selbstverstndlich, keine Kinder alleine im Haus zu lassen auch nicht, wenn sie schlafen!) Entsprechende sichere Kindersitze sind vorhanden, können aber auch auf Wunsch von Ihnen gestellt werden.

Essen und Zwischensnacks

Je nach Betreuungszeit biete ich Frühstück, ein warmes Mittagessen und Abendbrot an.

Ich achte auf eine gesunde Ernährung mit viel frischem oder tiefgekühltem Gemüse. Suppen, Eintöpfe, Aufläufe, Lasagne oder Pizza werden frisch zubereitet. Als Zwischensnacks stehen frisches Obst und Joghurt zur Verfügung. Das Essensgeld ist in meiner Pauschale (siehe Bezahlung) enthalten. Obst- und Joghurtspenden der Eltern werden gerne angenommen.

Süßigkeiten, wie Kuchen oder Kekse, gibt es nur nach Absprache zu besonderen Anlässen, z. B. bei Feiern.

Mittagsschlaf

Für ein ungestörtes Mittagsschläfchen steht den Kindern die obere Etage meines Hauses zur Verfügung. Dort stelle ich im Schlaf- und in den Kinderzimmern Reisebetten auf, sodass jedes Kind alleine in Ruhe schlafen kann.

Bezahlung

Bei relativ regelmäßiger Betreuungszeit schließe ich nur Pauschalverträge ab. Diese sind für Sie günstiger als eine Stundenabrechnung pro Monat. Die Preise sind Verhandlungssache und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • voraussichtliche Dauer des Betreuungsverhältnisses
  • Anzahl der Wochenstunden
  • Vorstellungen bzw. Einkommen der Eltern
  • meine Vorstellungen, die auch davon abhängen, wie viele Kinder schon betreut werden

Zur ersten Orientierung: Mein Stundenlohn bewegt sich zwischen 5 und 10 Euro. Wichtig hierbei ist für Sie der nächste Punkt Anteilige Kostenübernahme durch das Jugendamt. Das Betreuungsgeld wird am Anfang des Monats im Voraus bezahlt. Dabei ist mir eine pünktliche Bezahlung sehr wichtig.

Anteilige Kostenübernahme durch das Jugendamt

Seit dem Jahr 2010 können alle Eltern im Kreis Ahrweiler, die eine Tagesmutter brauchen, eine Förderung durch das Jugendamt beantragen. Diese Förderung steht allen Eltern unabhängig vom Einkommen zu. Daher bezahlen Sie entsprechend weniger als beim Punkt Bezahlung angegeben. Den Förderantrag erhalten Sie beim Jugendamt Ahrweiler. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.familie-aw.de

Überstundenregelung

Bei Vertragsabschluss einige ich mich mit Ihnen auf ein bestimmtes Stundenkontingent pro Monat. Alles was darüber hinausgeht, wird als Überstunden gezählt. Diese Überstunden sammle ich im Laufe des Jahres an, um sie im Herbst und um Ostern abzufeiern. (Siehe auch dazu den nächsten Punkt Urlaubsregelung)

Urlaubsregelung

Bei einem Pauschalvertrag stehen mir 5 Wochen bezahlter Urlaub zu. Das sind 3 Wochen im Sommer und 2 Wochen an Weihnachten/Jahreswechsel. In den Herbst- und Osterferien nehme ich mir auch jeweils 1 Woche frei. Für diese beiden Wochen feiere ich meine Überstunden ab, die im Laufe des Jahres angefallen sind.

Am Ende der Betreuungszeit wird eine endgültige Endabrechnung der Überstunden erstellt. Da es sich um eine Pauschale handelt, gestehe ich den Eltern 50 Überstunden zu. Alles was über 50 Überstunden hinausgeht, wird dann als Nachzahlung mit dem den Vertrag zugrunde liegendem Stundenlohn vergütet.

Krankheits- bzw. Urlaubsregelung

Bis zu zwei Wochen am Stück, sei es durch Krankheit von mir, die des Kindes oder Urlaub der Eltern, wird das Betreuungsgeld durchbezahlt. Erst ab der dritten Woche wird das Betreuungsgeld mit den Überstunden verrechnet.